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Unternehmen aufgepasst – Jetzt elektrische Betriebsmittel prüfen und DGUV Vorschrift 3 einhalten

Die technische Betriebsmittelprüfung ist für Privatleute meist kein Thema. Unternehmen sind hingegen zur Prüfung der technischen Geräte gesetzlich verpflichtet. Als Partner für Unternehmen übernimmt die E+Service+Check GmbH Ihre unternehmerischen Pflichten. Oft sind viele Unternehmen überrascht, wenn Sie offizielle Post bekommen. Denn die technischen Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was Sie zur Prüfung Ihrer technischen Geräte wissen müssen.   

Bei der technischen Prüfung der elektrischen Geräte sollten Unternehmen nicht nur an die Kosten für Bußgelder denken. Vielmehr sollten Unternehmen die Arbeitssicherheit der eigenen Mitarbeiter im Blick behalten. Eine regelmäßige Prüfung der Geräte kann dazu beitragen, dass Arbeitsunfälle unwahrscheinlichlier und gefährliche Geräte vorzeitig entsorgt werden.

DGUV Vorschrift 3


DGUV Vorschrift 3 Prüfung – Ein Standard für alle Unternehmen und Behörden

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung betrifft Unternehmen und Behörden gleichermaßen. Es gilt die technische Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln durchzuführen und die bestmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Ihr Servicepartner unterstützt Sie in allen Fragen der technischen Sicherheit und sichert Ihr Unternehmen gegen sämtliche behördliche Überprüfungen ab. Damit ist Ihr Unternehmen bestens vorbereitet und Ihre Mitarbeiter genießen die bestmögliche Sicherheit bei der Nutzung technischer Geräte.

Vorteile der DGUV Vorschrift 3 Prüfung

Unternehmen, die sich der DGUV Vorschrift 3 Prüfung unterziehen profitieren gleich in zahlreicher Hinsicht. Neben einer Gefahreneinschätzung sind Unternehmen deutlich sicherer. Die Gefahr von Unfällen mit elektrischen Geräten wird durch die intensive Prüfung deutlich reduziert. Die Mitarbeitersicherheit wird optimal gewährleistet. Unverhoffte Arbeitsunfälle treten weniger auf. Mit der E+Service+Check GmbH setzen Unternehmen auf einen zuverlässigen Partner, der Ihre elektrischen Geräte und Anlagen professionell und fachmännisch prüft. Sie erhalten zudem wichtige Hinweise und reduzieren die Unfallgefahr.

Die rechtlichen Grundlagen und der Schutz der eigenen Arbeitnehmer sollten beachtet werden

Die regelmäßige Elektroprüfung der Betriebsmittel ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Dies ist in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich verankert. Aber auch der Schutz der eigenen Arbeitnehmer sollte ein Grund für die Prüfung sein. Denn weniger Arbeitsunfälle sind nicht nur für Versicherungen wichtig, sondern natürlich auch für das eigene Unternehmen.

Wer sein Unternehmen prüfen lassen, kann direkt mit der E+Service+Check GmbH Kontakt aufnehmen. Die Einhaltung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV A3) ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt auch für kleine Unternehmen. Denkenn Sie daran, dass für die meisten technischen Betriebsmittel ein Prüffrist von 4 Jahren besteht. Sensible Geräte müssen sogar jedes Jahr geprüft werden. Wenden Sie sich noch in dieser Woche an die  E+Service+Check GmbH und lassen Sie sich über die Vorschriften aufklären.


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